Verbot von Kältemittel R22 ab 2010
Ab 1.Januar 2010 ist nur noch recyceltes Kältemittel R22 für Wartung und Instandhaltung erlaubt (EG-VO 2037/2000)
Entsprechend der EG-Richtlinie ist als letzte Stufe vor dem endgültigen Verwendungsverbot des Ozon abbauenden Kältemittels R22 bereits ab dem 1. Januar 2010 der Einsatz von Neuware, auch zur Wartung und Instandhaltung, verboten (EG-VO 2037/2000).
Somit kann für Reparaturen dieser Geräte lediglich auf recyceltes Kältemittel zurückgegriffen werden. Es ist abzusehen, dass die Nachfrage das Angebot weit übersteigen wird. Mit folgenden Konsequenzen ist zu rechnen:
Gefahr von langen Ausfallzeiten bedingt durch lange Lieferfristen
Steigende Marktpreise für die recycelte Ware
Qualität des recycelten Kältemittels ist schwer einschätzbar
Verfügbarkeit größerer Mengen ist nicht gewährleistet
kurzfristige Umrüstung der Anlage unter Zeitdruck
Rüsten Sie daher frühzeitig auf energieeffiziente und die Ozonschicht schonende Klimatechnik und Kaltwassererzeuger um!